Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schulze & Zaiour Webscouts GbR, Frankfurter Allee 216, 10365 Berlin

1 Geltungsbereich

(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der Schulze & Zaiour Webscouts GbR, Frankfurter Allee 216, 10365 Berlin (nachfolgend: „Agentur“) Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(3) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser AGB sind die Agenturleistungen zur Erstellung einer Webseite und weiteren Marketingleistungen für den Kunden.

(2) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Erstellung der offiziellen Webseite, die Entwicklung einer Marketingstrategie (SEO, SEA, Social Media sowie Paid Ads), die Erstellung von Text und Videocontent für Websites und Social-Media-Kanäle, das Schalten, Managen und Optimieren von Werbeanzeigen über Google AdWords oder Social Media (LinkedIn, TikTok, Meta, Youtube), die Einrichtung von Google Analytics, Hotjar, Website Tags (Tracking), die Erstellung von Impressum und Datenschutz Texten mithilfe von Generatoren (ohne Gewähr für die inhaltliche Rechtmäßigkeit), die Gestaltung von Logos und einer Brand Identity, den Serverumzug von Webservern zu anderen Hostern oder anderen Domains sowie die Wartung der Website in Form von technischem Support, Sicherheit, Instandhaltung

3 Leistungen der Agentur

(1)  Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.

(2) Der Kunde kann während der Projektphase Änderungen am Leistungsumfang verlangen. Die Agentur informiert den Kunden über etwaige Mehrkosten und Verzögerungen in angemessener Frist.

4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.

(2) Die bereitgestellten Daten werden in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

5 Abnahme

(1) Wurden dem Kunden die Arbeitsergebnisse vollständig übergeben und sind diese mangelfrei, so hat der Kunde spätestens zehn Tage nach Aufforderung durch die Agentur, gegenüber dieser die Abnahme der Arbeitsergebnisse in Textform zu erklären. 

(2) Sind die Arbeitsergebnisse mangelhaft, teilt der Kunde der Agentur die Mängel unverzüglich in Textform mit. Die Agentur wird sich sodann um schnellstmögliche Mängelbeseitigung bemühen und dem Kunden die Arbeitsergebnisse erneut zur Abnahme anbieten.

(3) Die Verweigerung der Abnahme wegen nur unwesentlicher Mängel, die die Nutzbarkeit der Arbeitsergebnisse durch den Kunden nicht beeinträchtigen, ist unzulässig.

6 Nutzungsrechte und Namensnennung

(1) Die Agentur räumt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die von der Agentur für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse (Webseite, Logos, Code usw.) einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentation nach der von diesem Vertrag vorausgesetzten Zweck zu nutzen.  

(2) Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich und in Textform vereinbart, ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu bearbeiten und/oder weiter- bzw. unterzulizenzieren und/oder sonst wie zu verwerten.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur im Footer der Website mit einem Backlink auf https://webscouts.eu/ als „Made by Webscouts“ zu nennen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, sämtliche der von ihr erstellten Arbeitsergebnisse, insbesondere Webseiten, Logos und Social-Media-Inhalte zu Referenzzwecken auf der eigenen Webseite der Agentur darzustellen und insoweit dort den Namen des Kunden bzw. seines Unternehmens und die URLs seiner Internetauftritte zu nennen.

7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem beidseitig bestätigten Angebot.

(2) Der in Abs. 1 genannte Festpreis wird mit der vollständigen, nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 erfolgten Abnahme der fehlerfreien Leistung fällig. 

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung der in Abs. 1 genannten Vergütung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beanspruchen.

8 Gewährleistung

(1) Die Agentur gewährleistet für die Dauer von zwölf Monaten ab vollständiger Abnahme die Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit der vereinbarten Leistung.

(2) Ist Vertragsgegenstand ebenfalls die Sicherung einer Domain, übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für deren Verfügbarkeit.

(3) Ferner übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für Funktionalität und Sicherheitsstruktur von Drittsoftware, insbesondere für notwendige Plugins, die nicht von der Agentur selbst entwickelt wurden. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass die Agentur dennoch berechtigt ist, solche Drittsoftware zu verwenden. Die Agentur verpflichtet sich jedoch, nach bestem Wissen und Gewissen zu überprüfen, ob bei der Verwendung der jeweiligen Drittsoftware Funktionalität oder Sicherheitsrisiken bestehen.

(4) Die Agentur überlässt dem Kunden die Zugangsdaten, die eine Bearbeitung der Arbeitsergebnisse erlauben, grundsätzlich nicht. Wünscht der Kunde dies ausdrücklich, sind sich die Parteien darüber einig, dass jegliche Gewährleistung der Agentur für die Funktionalität der Arbeitsergebnisse ab dem Zeitpunkt der Überlassung der Zugangsdaten ausgeschlossen ist.

9 Haftung

(1) Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur, soweit diese eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(3) Soweit sich aus dem bevorstehenden nichts anderes ergibt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.

(4) Die Agentur haftet insbesondere nicht für Verfügbarkeit von Servern und/oder Internetverbindungen, die nicht im Einflussbereich der Agentur stehen.

(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten, insbesondere für die Erstellung regelmäßiger Backups, selbst verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Datenverlust, die dem Kunden aufgrund nicht regelmäßig durchgeführter Backups entstehen, insbesondere nicht für Datenverlust, auf den die Agentur keinen Einfluss hat.

(6) Die Agentur haftet auch nicht für die Rechtmäßigkeit der Inhalte der Webseite, also nicht für die Rechtmäßigkeit von Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Auf Anweisung des Kunden kann sich die Agentur sogenannter Generatoren im Internet bedienen. Dies geschieht allerdings nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Inhalte obliegt allein dem Kunden.

10 Subunternehmer

Die Agentur ist berechtigt, für ihre Leistungserbringung Dritter als Subunternehmer einzusetzen. Diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

11 Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm der Agentur zur Erstellung der Website zur Verfügung gestellten Inhalte (siehe oben § 4) frei von Rechten Dritter sind, bzw. solche Rechte der Nutzung durch die Agentur, insbesondere der Ver- und Bearbeitung sowie Implementierung in den Leistungsgegenstand nicht entgegenstehen.

(2) Für den Fall, dass ein Dritter gegenüber der Agentur solche Rechte behauptet, wird der Kunde die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, sie auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und der Agentur jeglichen Schaden, der dieser wegen der Rechte des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen. 

12 Geheimhaltung

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit dem Kunden verbundener Unternehmen enthalten.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung fort.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,

a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,

b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Agentur bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,

c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich in Textform zur Weitergabe freigegeben hat,

d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,

e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungs-pflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

13 Newsletter

Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden bis auf Widerruf durch den Kunden seinen Newsletter per E-Mail zuzusenden.

14 Kündigung

Eine Kündigung dieses Vertrages richtet sich nach den gesetzlichen werkvertraglichen Vorschriften, siehe §§ 631 ff BGB.

15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedürfen der Textform. 

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.